Kirchenverwaltung Johanniskirchen
Was ist die Kirchenverwaltung?
Die Kirchenverwaltung ist das Vertretungsorgan der Kirchenstiftung.
Die Kirchenstiftung selbst ist eine juristische Person. Sie wird in ihren Aufgaben, Rechten und Pflichten durch Normen des kirchlichen Gesetzbuches und des Bayerischen Stiftungsgesetzes umschrieben.
Die Kirchenverwaltung wird für 6 Jahre gewählt. Sie setzt sich zusammen aus vier gewählten Damen und Herren, ggf. hinzuberufenen Mitgliedern und dem Pfarrer als gesetzlichem Verwaltungsvorstand.
Dieses Gremium vertritt juristisch die Kirchenstiftungen.
Dieses Gremium vertritt juristisch die Kirchenstiftungen.
Die Kirchenverwaltung ist für die finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei verantwortlich.
Zur Kirchenverwaltung Johanniskirchen gehören vom 1.1.2019 bis 31.12.2024:
Werner Blüml, Johann Lutz, Christian Neudorfer und Manfred Schilcher.
Kirchenverwaltungsvorstand ist Pfarrer Tobias Reiter.
Der Pfarrgemeinderatsvorsitzende Peter Frank gehört als beratendes Mitglied ebenfalls der Kirchenverwaltung an.
zum 31.12.2018 ausgeschieden sind:
Josef Reiter nach 18 Jahren und Franz Stelzeneder nach 30 Jahren